Balkon mit Zugang zum Garten
Der alte unansehnliche Balkon wurde demontiert und stattdessen ein
solider Balkon mit Zugang zum Garten aus Lärchen- bzw. Douglasienholz
montiert. Die alten Fundamente konnten wieder verwendet werden. Der
Gehbelag besteht aus geriffelten Lärchenholzdielen und das Geländer aus
Elementen mit Doppelrahmen und senkrechter Lärchenholzlattung. Die
Hirnhölzer der Konstruktion wurden mit Gefälle verlegten Abdeckbretter
versehen.
Schwebende Terrasse
Die Bauherren wünschten sich für ihr hochwertiges Holzhaus in
Holzständerbauweise eine ansehnliche Terrasse aus Lärchenholz,
welche jedoch nicht wie aufgesetzt auf den Boden wirken sollte. Nach
den Wünschen der Bauherren und den Plänen des Architekten entstand
eine Terrassenkonstruktion, die durch ihre Konstruktionsweise über
dem Boden schwebt.
Bei der ca. 81 m² großen Terrasse wurden ca. 170 Meter
Unterkonstruktion, 580 Meter Terrassendiele verbaut. Behandelt
wurde die Terrasse mit einem Spezialterrassenöl.
Holzterrasse
Der unansehnliche und gerissene Betonboden der Terrasse wurde mit
Bankirai-Hartholzdielen auf einer Holzunterkonstruktion belegt. Als
Blickfang wurde eine Schmuckdetail (Bild 3) eingearbeitet. Durch die
hochwertige Holzart Bankirai ist solch eine Holzterrasse auf lange Zeit
der richtige Ort für Ruhe und Entspannung.
Hochterrasse
Die Bauherrin wünschte sich an ihre Eigentumswohnung im Erdgeschoss
(Hochparterre) eine kleine, aber feine Holzterrasse im Hinterhof des
Wohnhauses. Durch die Treppe der Hochterrasse hat sie nun direkten
Zugang vom Wohnzimmer ins Grüne.
Die Grundkonstruktion, der Belag und das Geländer
bestehen aus hochwertigen, sorgfältig ausgewählten Lärchenholz,
um eine lange Haltbarkeit im Außenbereich zu gewähren. Die
Stützen der Terrassenkonstruktion sind durchgehend und dienen
gleichzeitig als Pfosten für das Geländer.
Die schlanken verzinkten Geländerstäbe lassen das Geländer transparent
und leicht erscheinen. Auf die Treppenstufen können zwei eigens dafür
angefertigte Bretter als Rampe für den Höhentransport von einem
Kinderwagen oder Rollstuhl aufgelegt werden.